Ab sofort gelten auch für Bestattungen auf den katholischen Friedhöfen in Wuppertal die Maßnahmen, die die Stadt Wuppertal als „Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ angeordnet hat. Mit ihnen soll die Verbreitung des Corona-Virus verzögert werden.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen wurde verschärft: Alle nicht unabweisbaren öffentlichen Veranstaltungen sind abzusagen oder zu verschieben! Dies setzt die Stadt mit einer weiteren Allgemeinverfügung um, die am Dienstag um null Uhr in Kraft tritt und alle Arten von Veranstaltungen umfasst, auch Gottesdienste, Gremiensitzungen, ….“
Diese Regelungen gelten ab Dienstag, dem 17.03.2020 ab 0.00 Uhr.

1. Aufgrund dieser Vorgaben können die Friedhofskapellen für Trauerfeiern ab Montag dem 16. März 2020 bis auf weiteres leider nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Folglich finden ab dem 17.03.2020 finden keine Trauerzüge von der Friedhofskapelle zur Grabstätte mehr statt.

2. Die Bestattungen selbst werden wir auch weiterhin durchführen und sicherstellen. Dies werden wir an dem Termin und zu der Uhrzeit, die mit den Angehörigen und den Geistlichen bzw. den Pfarrbüros vereinbart worden ist, tun.
Allerdings müssen beim Ablauf der Bestattungshandlung nach Rücksprache mit der Stadt Wuppertal aufgrund der Vorgaben des Krisenstabes der Stadt Wuppertal erhebliche Einschränkungen hingenommen werden.

3. An der Bestattungshandlung an der Grabstätte selbst dürfen nur die engsten Familienangehörigen teilnehmen. Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist durch die Vorgaben der Stadt Wuppertal auf maximal 10 Personen begrenzt.
Bitte informieren Sie mit der nötigen Sensibilität die Angehörigen beim Beratungsgespräch über diese Vorgaben. Bitte machen Sie auch deutlich, dass die Anzahl von 10 Personen die Gesamtzahl ist. Die Vorgaben der Stadt Wuppertal schließen aus, dass z. B. 5 Gruppen á 10 Personen hintereinander an die Grabstätte kommen.
Eine Liste der TeilnehmerInnen an der Bestattung ist gemäß den geltenden Bestimmungen zu führen.

4. Bitte teilen Sie der Bestattungsannahme auch mit, ob den Angehörigen die Lage der Grabstätte, in der die Bestattung erfolgen soll, bekannt ist oder ob sie eine Begleitperson benötigen, die sie zur Grabstätte führt.

5. Bei Sargbestattungen steht der Sarg über dem offenen Grab oberhalb auf den Bohlen.
Bei Urnenbeisetzungen befindet sich die Urne in der ausgehobenen Grabstelle oder steht oberirdisch am offenen Grab.
Zu welchem Zeitpunkt der Sarg oder die Urne in das Grab abgelassen wer- den, entscheiden die Geistlichen, die die Bestattung leiten, im Gespräch mit den Angehörigen. Allerdings müssen ggfs. die besonderen Bedingungen des Friedhofes und die Zahl der zur Verfügung stehenden Träger beachtet werden.

6. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, an der Grabstätte in einem ge- wissen Umfang eine Trauerfeier abzuhalten, in dessen Verlauf der Pfarrer / die Pfarrerin eine Ansprache halten kann.
Selbstverständlich soll für eine solche Trauerfeier und für eine angemessene Abschiednahme der Angehörigen am Grab ausreichend Zeit da sein.
Die Mitarbeiter/innen des Friedhofsverbandes werden daher erst nach einer Zeitspanne von ca. 45 Minuten und nachdem alle Angehörigen das Grabverlassen haben, die Grabstätte schließen und sofern das nicht im Ritus selbst geschehen ist den Sarg oder die Urne erst in die Grabstelle herablassen, wenn alle Angehörigen das Grab verlassen haben.

7. Im Verlauf der Woche wird das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal aufgrund einer Initiative des Bestatterverbandes darüber entscheiden, ob die gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum, in dem eine Urnenbeisetzung erfolgen muss, aufgehoben bzw. die Fristen wesentlich verlängert werden. Sobald hier Ergebnisse vorliegen werden Sie entsprechende Informationen erhalten.

Der Friedhofsverband steht mit dem Vorstand des Bestatterverbandes und den Kirchen in einem regen Informationsaustausch. Beide Seiten werden sich möglichst zeitnah über Veränderungen in den Rahmenbedingungen unterrichten.

Wir bedauern, dass wir Ihnen bzw. den Angehörigen der Verstorbenen die Friedhofskapellen für Trauerfeiern nicht mehr zur Verfügung stellen können. Im Hinblick auf das gesamtgesellschaftliche Ziel, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen, ist dies allerdings unvermeidlich.

Wir planen mit den Kirchen nach Ende der Corona-Krise, wenn das Leben wieder zur „Normalität“ zurückgefunden hat, zusammen mit Ihnen Gedenkgottesdienste anzubieten, um den Angehörigen, die in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt Abschied nehmen konnten, noch einmal die Möglichkeit zum Gedenken und Erinnern zu geben.

i. A.
Ingo Schellenberg
Evangelischer Friedhofsverband Wuppertal